Digitalmarkt
Entwurf. Dieser Text wurde nicht anwaltlich geprüft. Vor dem ersten echten Verkauf muss ein Rechtsanwalt darüber sehen — fehlerhafte Pflichtangaben sind der häufigste Abmahngrund.

Verkäufervertrag

Ergänzende Vereinbarung zwischen Enes Özbabacan, Schillerstraße 3, 78234 Engen („Betreiber“) und dem Verkäufer für den Marktplatz markt.select-prime.de

Diese Vereinbarung gilt zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verkäufer kann nur werden, wer unternehmerisch tätig ist.

§ 1 Rechteeinräumung

Der Verkäufer räumt dem Betreiber an jedem eingestellten Produkt ein einfaches, räumlich und zeitlich auf die Dauer der Bereitstellung beschränktes Recht ein, das für den Betrieb des Marktplatzes erforderlich ist. Es umfasst das Recht,

  • die Datei zu speichern und technisch zu sichern,
  • Titel, Beschreibung, Kategorie und Preis im Katalog, auf Produktseiten und in Suchergebnissen öffentlich zugänglich zu machen,
  • die Datei an Käufer auszuliefern, die sie über den Marktplatz erworben haben,
  • zum Zweck der Bewerbung des Marktplatzes Titel, Beschreibung und Preis in Auszügen zu verwenden.

Das Recht ist nicht ausschließlich. Der Verkäufer darf dasselbe Produkt auch anderswo anbieten. Eine Übertragung des Urheberrechts findet nicht statt; sämtliche Rechte verbleiben beim Verkäufer.

Das Recht zur Auslieferung an bereits belieferte Käufer besteht über das Ende dieses Vertrags hinaus fort, soweit dies zur Erfüllung bereits geschlossener Kaufverträge erforderlich ist.

§ 2 Beschaffenheit der Datei

Der Verkäufer sichert zu, dass die eingestellte Datei

  • der Beschreibung im Katalog entspricht,
  • frei von Schadsoftware ist,
  • in einem gängigen, ohne kostenpflichtige Zusatzsoftware lesbaren Format vorliegt, oder die benötigte Software in der Beschreibung benannt ist,
  • keine technischen Maßnahmen enthält, die den Käufer über den vereinbarten Zweck hinaus beschränken oder Daten des Käufers übermitteln.

Wird eine Datei nachträglich ausgetauscht, gilt die Zusicherung für die neue Fassung entsprechend. Der Verkäufer trägt dafür Sorge, dass die Beschreibung dann weiterhin zutrifft.

§ 3 Zahlungsabwicklung

Die Zahlungen werden über Stripe Connect abgewickelt. Der Verkäufer eröffnet dafür ein eigenes Stripe-Konto und schließt mit Stripe einen eigenen Vertrag. Ohne ein solches Konto können seine Produkte nicht zum Kauf angeboten werden.

Die Zahlung des Käufers erfolgt unmittelbar an den Verkäufer. Der Betreiber wird zu keinem Zeitpunkt Inhaber der Kaufpreisforderung und nimmt keine Gelder des Verkäufers entgegen. Er behält bei der Abwicklung lediglich seine Provision von 20 % ein. Die Auszahlung an den Verkäufer nimmt Stripe nach den mit Stripe vereinbarten Fristen vor; der Betreiber hat darauf keinen Einfluss und schuldet keine Auszahlung.

Die von Stripe erhobenen Transaktionsgebühren trägt der Verkäufer.

§ 4 Erstattungen und Rückbuchungen

Über Erstattungen entscheidet der Verkäufer; der Kaufvertrag besteht zwischen ihm und dem Käufer. Der Betreiber ist berechtigt, eine Erstattung auch selbst auszulösen, wenn der Verkäufer auf eine berechtigte Beanstandung nicht innerhalb von sieben Tagen reagiert oder wenn ihn eine gesetzliche oder behördliche Pflicht dazu verpflichtet.

Erstattete Beträge und Rückbuchungen (Chargebacks) einschließlich der hierfür von Stripe erhobenen Gebühren trägt der Verkäufer. Der Provisionsanspruch des Betreibers entfällt in diesem Fall; eine bereits abgerechnete Provision wird im Wege der Rechnungskorrektur rückgängig gemacht.

§ 5 Steuern

Der Verkäufer erbringt die Leistung an den Käufer im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Er ist allein dafür verantwortlich, den Umsatz zutreffend zu versteuern, gegenüber dem Käufer die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zu machen und, soweit erforderlich, eine Rechnung zu erteilen.

Der Betreiber rechnet seine Provision gegenüber dem Verkäufer durch eigene Rechnung ab. Er schuldet keine steuerliche Beratung.

Ist der Verkäufer Kleinunternehmer nach § 19 UStG, teilt er dies bei der Registrierung mit; der Preishinweis auf der Produktseite richtet sich danach. Ändert sich dieser Status, ist der Verkäufer verpflichtet, die Angabe unverzüglich zu berichtigen.

§ 6 Datenschutz

Betreiber und Verkäufer sind hinsichtlich der Daten der Käufer jeweils eigenständig Verantwortliche im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Eine Auftragsverarbeitung oder gemeinsame Verantwortlichkeit wird nicht begründet.

Der Betreiber übermittelt dem Verkäufer die zur Abwicklung des Kaufs erforderlichen Daten, insbesondere die E-Mail-Adresse des Käufers und den gekauften Artikel. Der Verkäufer darf diese Daten ausschließlich zur Abwicklung des Kaufvertrags und zur Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten verwenden. Eine Verwendung zu Werbezwecken ist ohne gesonderte Einwilligung des Käufers unzulässig.

§ 7 Ende des Vertrags

Für Laufzeit und Kündigung gilt § 11 der AGB. Mit Wirksamwerden der Kündigung werden die Produkte des Verkäufers aus dem Katalog entfernt.

Die Dateien werden nicht sofort gelöscht: Der Betreiber bewahrt sie so lange auf, wie dies zur Erfüllung bereits geschlossener Kaufverträge und zur Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen erforderlich ist. Danach werden sie gelöscht. Der Verkäufer ist selbst dafür verantwortlich, eine eigene Sicherungskopie seiner Dateien vorzuhalten; der Marktplatz ist kein Datensicherungsdienst.

§ 8 Verhältnis zu den AGB

Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung, insbesondere zu Pflichten des Verkäufers (§ 6), Provision (§ 7), Meldungen und Maßnahmen (§ 8), Haftung (§ 9), Freistellung (§ 10), Kündigung (§ 11) und Schlussbestimmungen (§ 13).

Bei Widersprüchen zwischen dieser Vereinbarung und den AGB geht diese Vereinbarung vor.

Stand: August 2026